Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen Linz2go.de

1. Grundlegende Bestimmungen

1.1.   Die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der unter der Domain https://Linz2go.de/ (nachfolgend als „Linz2go“ bezeichnet) durch die Linzer Werbegemeinschaft e.V., Am Halborn 1, 53545 Linz am Rhein (nachfolgend als „Betreiber“ bezeichnet) betriebenen digitalen Reservierungsplattform durch registrierte Anbieter (nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet) und Reservierenden (nachfolgend als „Reservierende“ bezeichnet). Anbieter und Reservierende werden nachfolgend gemeinschaftlich als „Nutzer“ bezeichnet.

1.2.    „Reservierende“ sind Verbraucher, welche auf Linz2go Ware von Anbietern zum Zwecke der Abholung unentgeltlich reservieren können. Näheres zur Reservierung ist unter Ziff. 3.2 erläutert.

1.3.    Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

1.4.    Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Nutzer verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

2. Unternehmereigenschaft

2.1.    Die Möglichkeit, sich auf Linz2go als Anbieter zu registrieren richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, welche die Leistungen im Rahmen ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwenden. 

2.2.    Der Betreiber behält sich vor, die Unternehmereigenschaft des Anbieters vor dem Vertragsschluss zu kontrollieren.

3. Gegentand des Vertrages

3.1.    Linz2go ist eine digitale Reservierungsplattform, auf der registrierte, regionale Anbieter Ware zur Reservierung anbieten. Registrierte Reservierende können die Ware durch den Button „In die Reservierungsliste legen“ in einen digitale „Reservierungsliste“ legen. Möchte der Reservierende seine Ware abschließend reservieren muss er den entsprechenden Button in der Reservierungsliste betätigen.

3.2.    Durch die Reservierung werden keine Kaufverträge unmittelbar mit den Reservierenden geschlossen. Es handelt sich bei der Reservierung vielmehr um eine rechtsgeschäftliche Gefälligkeit. Anbieter sind daran gehalten, die reservierte Ware für die Reservierenden zurückzulegen. Die Reservierenden sind daran gehalten, zum Zeitpunkt der Reservierung am Standort des Anbieters zu erscheinen oder anderenfalls die Reservierung zu stornieren. Ein rechtlich einklagbarer Anspruch auf Erfüllung der jeweiligen Pflichten besteht jedoch nicht. Sollten Nutzer jedoch wiederholt gegen diese Obliegenheiten verstoßen, kann eine Sperrung und/oder eine Kündigung des Nutzers Folge des Verstoßes nach Ziff. 10.3 und Ziff. 13 sein.

3.3.    Der Betreiber stellt nur die technische Möglichkeit zur Nutzung der Reservierungsplattform durch die Nutzer zur Verfügung. Der Vertrag über die Produkte kommt gegebenenfalls am Abholstandort des Anbieters direkt zwischen Anbieter und Reservierenden zustande. Der Betreiber wird ausdrücklich nicht Vertragspartei dieser Kaufverträge. Für die Erfüllung der sich aus diesen Vereinbarungen ergebenden Pflichten sind ausschließlich die beteiligten Nutzer verantwortlich.

4. Einrichtung eines Nutzer-Accounts, Vertragsschluss

4.1.    Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der digitalen Reservierungsplattform ist für alle Nutzer die Registrierung und die Einrichtung eines Reservierenden- oder Anbieter-Accounts auf Linz2go.

4.2.    Die Einsicht in die Angebote der Anbieter ist für Reservierende ohne Registrierung möglich. Die Leistungen von Linz2go sind für alle Nutzer kostenfrei.

4.3.    Registrierung als Anbieter

Das Angebot des Betreibers zur Begründung eines Nutzungsvertrages mit Anbietern auf „Linz2go“ ist unverbindlich.

Über die Schaltfläche „Anbieter werden“, den Reiter „Registrieren“ und Auswahl der Option „ich möchte mich als Anbieter anmelden“ oder die URL https://www.linz2go.de/gewerbeanmeldung/ kann ein Anbieter ein Registrierungsformularausfüllen und sich verbindlich als Anbieter auf Linz2go registrieren. Vor Abgabe seiner verbindlichen Erklärung hat der Anbieter jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu korrigieren, zu löschen oder die Registrierung durch Schließen des Browserfensters oder Auswahl der Funktion „zurück“ des Browsers abzubrechen. Mit dem Absenden seiner Daten durch Bestätigung der Schaltfläche „registrieren“ gibt der Anbieter das rechtsverbindliche Angebot ab. Dem Betreiber steht es nach Prüfung der Daten frei, das Angebot des Anbieters in Textform per E-Mail anzunehmen. Wenn der Betreiber das Angebot annimmt, erhält der Anbieter eine Registrierungs-E-Mail mit seinem Benutzernamen und einem Link, der zur Anmeldeseite führt. Damit ist der Anbieter-Account des Anbieters angelegt und die Registrierung abgeschlossen.

4.4.    Registrierung als Reservierender

Über die Schaltfläche „Anmelden I Registrieren“ und den Reiter „Registrieren“ oder die URL https://www.linz2go.de/my-account/ kann sich ein Reservierender auf Linz2Go registrieren. Vor Abgabe seiner abschließenden Erklärung hat der Reservierende jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu korrigieren, zu löschen oder die Registrierung durch Schließen des Browserfensters oder Auswahl der Funktion „zurück“ des Browsers abzubrechen. Mit dem Absenden seiner Daten durch Bestätigung der Schaltfläche „Registrieren“ gibt der Reservierende das abschließende Angebot ab. Dem Betreiber steht es nach Prüfung der Daten frei, das Angebot des Reservierenden in Textform per E-Mail anzunehmen. Dazu ist in dieser Registrierungs-E-Mail ein Link enthalten, der zur Anmeldeseite führt. Damit ist der Nutzer-Account des Reservierenden angelegt und die Registrierung abgeschlossen.

4.5.    Die Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail und dabei zum Teil automatisiert. Der Nutzer hat daher sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

5. Verfügbarkeit

5.1.    Der Betreiber stellt die Plattform Linz2go für alle Nutzer unentgeltlich zur Verfügung. Eine Haftung für die durchgehende Verfügbarkeit der Plattform wird daher ausgeschlossen.. Die Verfügbarkeit kann insbesondere eingeschränkt sein aufgrund von Wartungszeiten und Zeiten, in denen der Server nicht verfügbar ist aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen (höhere Gewalt, Netzwerkstörung außerhalb unseres Netzes, Verschulden Dritter etc.).

5.2.    Die Regelungen der Ziffer 11. dieser Nutzungsbedingungen werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

6. Nutzung der digitalen Reservierungsplattform, Einschränkungen bezüglich des Angebots

6.1.    Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder und Videos dürfen sich ausschließlich auf die präsentierten Produkte beziehen. Werbung für außerhalb von Linz2go angebotene Produkte ist unzulässig.

6.2.    Anbieter sind im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Produkten zu beachten (PAngV, keine irreführende Werbung nach UWG etc.)

6.3.    Insbesondere das präsentieren von Waffen und Produkten mit Bezügen zu pornografischen, gewaltverherrlichenden oder jugendgefährdenden Inhalten, z.B. durch entsprechende Symbole oder Darstellungen, die religiöse Gefühle, strafrechtliche Normen, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder dazu geeignet sind, ist untersagt.

6.4.    Verstößt der Nutzer gegen die vorgenannten Regelungen, stehen dem Betreiber insbesondere die Rechte nach Ziffer 10. dieser Nutzungsbedingungen zu.

6.5.    Für das Ranking der Produkte auf Linz2go bezieht sich der Suchalgorithmus überwiegend auf die Aktualität eines Produkts. Die Produkte werden nach Zufall gelistet.

7.  Jugendschutz

7.1.    Bei Präsentation von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, verpflichten sich die Anbieter die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, insbesondere nur Vertragsbeziehungen mit Reservierenden einzugehen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Die Anbieter weisen selbständig auf bestehende Altersbeschränkungen in der jeweiligen Artikelbeschreibung hin.

7.2.    Soweit die Anbieter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sind, eine Alterskontrolle vorzunehmen, haben sie diese Kontrollen eigenverantwortlich vor Ort durchzuführen und die Ware nur an Personen zu übergeben, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.

7.3.    Die Reservierenden versichern mit Absenden einer Reservierung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass ihre Angaben bezüglich ihres Namens und ihrer Adresse richtig sind.

8. Nutzungsrechte an Inhalten

8.1.    Die auf der digitalen Reservierungsplattform verfügbaren Inhalte sind überwiegend durch das Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte geschützt und stehen jeweils im Eigentum des Betreibers, der anderen Nutzer oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als solche ist gegebenenfalls als Datenbank oder Datenbankwerk im Sinne der §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 Urhebergesetz geschützt. Nutzer dürfen diese Inhalte lediglich gemäß diesen Nutzungsbedingungen sowie den auf der digitalen Reservierungsplattform vorgegebenen Bedingungen nutzen.

8.2.    Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Nutzer dem Betreiber jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere

–        zur Speicherung der Inhalte auf dem Server des Betreibers sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung (zum Beispiel durch Anzeige der Inhalte auf der digitalen Reservierungsplattform), wobei dies auch die Veröffentlichung in Newslettern, Blogs, und vom Betreiber verwendete Social-Media-Kanäle umfasst, sowie         

–        zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, wobei dies auch die Veröffentlichung in Newslettern, Blogs, und vom Betreiber verwendete Social-Media-Kanäle umfasst.

8.3.    Soweit der Nutzer die von ihm eingestellten Inhalte wieder von der digitalen Reservierungsplattform herunternimmt, erlischt das dem Betreiber vorstehend eingeräumte Nutzungsrecht. Der Betreiber bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die dem Betreiber, anderen Nutzern der digitalen Reservierungsplattform oder Dritten eingeräumten Nutzungsrechte bleiben insofern unberührt, als das der Betreiber weiterhin berechtigt ist, bereits veröffentlichte Newsletter, Blogbeiträge oder Eintragungen auf Social-Media-Kanälen weiterhin zu verwenden.

10. Verantwortlichkeit für Inhalte, Einschränkung und Sperrung von Nutzer-Accounts

10.1. Die von den Anbietern auf Linz2go veröffentlichten Produkte werden vom Betreiber nicht auf Rechtsverletzungen geprüft. Für deren Korrektheit, Vollständigkeit sowie Rechtmäßigkeit ist allein der jeweilige Anbieter verantwortlich. Der Betreiber hat insbesondere keinen Einfluss auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der Ware.

10.2. Die Nutzer können auf der digitalen Reservierungsplattform eigene Inhalte veröffentlichen. Sie verpflichten sich dabei, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.

10.3. Der Betreiber kann einzelne Nutzer oder Inhalte eines Nutzers zeitweise sperren oder löschen, wenn der Nutzer rechtswidrige oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Inhalte veröffentlicht oder für eine wiederholte rechtswidrige Veröffentlichung konkrete Anhaltspunkte bestehen.

10.4. Der Betreiber wird die berechtigten Interessen des Nutzers, insbesondere das Verschulden, bei Auswahl der Maßnahme berücksichtigen und die Sperrung oder Löschung des Nutzers oder des Inhaltes gegenüber dem Nutzer in Textform begründen.

10.5. Im Falle einer vorübergehenden Sperrung eines Nutzers oder eines Inhaltes wird der Betreiber den Nutzer oder den Inhalt unverzüglich wieder freigeben, sobald der Verdacht auf Verstoß gegen eine gesetzliche Bestimmung oder eine Vorschrift dieser Nutzungsbedingungen ausgeschlossen ist.

10.6. Die Anbieter stellen den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung von deren Rechten durch die auftragsgemäße Veröffentlichung von Anbietermaterialien auf Linz2go, im Newsletter oder sonstigen Werbematerialien geltend machen. Die Freistellung umfasst neben Schadensersatzforderungen auch den Ersatz der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung, die aufgrund der rechtswidrigen oder nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Leistungen von Linz2go entstehen. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erfolgt.

11. Leistungsstörung und Haftung des Betreibers

11.1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers für anfängliche Mängel gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen. Der Betreiber haftet im Übrigen nach den im Folgenden dargelegten Grundsätzen.

11.2. Der Betreiber haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet der Betreiber ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

11.3. Sofern wesentliche Vertragspflichten des Betreibers betroffen sind, ist die Haftung des Betreibers bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Betreiber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

11.4. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Betreibers bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

12. Zurückbehaltungsrecht

12.1. Ein Zurückbehaltungsrecht können Nutzer nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Betreiber wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

13.2. Der Reservierende hat jederzeit die Möglichkeit, seinen Nutzer-Account durch Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) an den Betreiber löschen zu lassen und damit den Vertrag zu kündigen. Der Betreiber kann den Nutzungsvertrag gegenüber dem Reservierenden ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

13.3. Das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Betreiber kann von der jeweiligen Partei jederzeit zum Ende eines Monats gekündigt werden.

13.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für alle Parteien bleibt unberührt. Dabei steht dem Betreiber insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

13.5. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (bspw. E-Mail).

14. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

14.1. Vertragssprache ist deutsch.

14.2. Der vollständige Vertragstext wird von dem Betreiber nicht gespeichert. Vor Absenden der Registrierung des Nutzers können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers/Email-Programmes ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.

15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Alternative Streitbeilegung

15.1. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

15.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Betreiber bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers, soweit der Nutzer nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

15.3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.